Es gibt Immobilienbesitzer, die mehrere Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen. – Dies ist ein Irrweg. Effizienter und potentiell ertragreicher für Sie ist die Beauftragung eines einzigen Maklers, und zwar mittels eines Makleralleinauftrages.
Wenn mehrere Makler beauftragt sind, werden potentielle Käufer gleich mehrfach verschreckt:
Dem Interessenten wird nicht klar, wer eigentlich zuständig ist? Sind Zusagen und Reservierungen überhaupt verbindlich? Ist die Immobilie gar schon verkauft? – Interessenten mit ernsthaften Absichten achten häufig darauf, ob ein Alleinauftrag existiert.
Kaufinteressenten müssen zudem befürchten, dass mehrfach Provision von ihnen verlangt wird. Viele sehen sich die Immobilie deshalb gar nicht erst an.
Volle Kontrolle
Nur der allein beauftragte Makler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Davon profitieren Sie als Immobilienbesitzer.
Höchste Diskretion
Sie als Immobilienbesitzer legen Wert auf höchste Diskretion. Diese ist bei mehreren Maklern naturgemäß nicht so lückenlos gewährleistet wie bei einem Makleralleinauftrag.
Fundiertes Wertgutachten
Das fundierte Ermitteln des marktüblichen Preises durch ein Wertgutachten, die Pflege der Kontakte zu Kaufinteressenten, das Erstellen eines lückenlosen, repräsentativen Exposés – dies alles sind aufreibende, zeitintensive Tätigkeiten. Teils sind sie obendrein noch mit hohen Kosten verbunden. Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst.
Interessentenbetreuung
Die Interessentenbetreung erfolgt gründlicher und nachhaltiger bei einem Makleralleinauftrag.
Hohes Engagement
Der Alleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragten Makler: Es zahlt sich aus, sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einzusetzen. Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.
Für den Verkauf von Immobilien gilt ab dem 23.12.2020 eine neue Provisionsregelung. Im Mai hatte der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der den Umgang mit der Maklerprovision nun deutschlandweit vereinheitlicht.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern hälftig teilen müssen. Einen provisionsfreien Verkauf für den Verkäufer wird es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben. Diese Regelung gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien sind von dieser Regelung ausgenommen.
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