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Energieausweiserstellung

Brauche ich einen Energieausweis?

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Damit gelten nun auch neue Regeln für Energieausweise. Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. 

Warum gibt es den Energieausweis?

Das oberstes Ziel heißt: Energie sparen. Der Energieausweis soll den Verbrauch von Häusern transparenter machen. Ein Energieausweis dokumentiert nun auf objektive Weise den Energieverbrauch und zeigt eine Art „Energieeffizienz“ der Immobilie an. Damit werden unterschiedliche Gebäude in diesem Punkt vergleichbar: Der Energieausweis informiert zukünftige Bewohner oder Besitzer darüber, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. Damit wird dieses Papier auch zu einer wertvollen Entscheidungshilfe beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie. Auch die Argumentation einer angemessenen Miete wird damit unterstützt.

Wer tut was?

Wird eine Immobilie neu gekauft, vermietet oder verpachtet, haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aber daraus nicht ableiten.

Du willst Deine Immobilie

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Jetzt Anrufen unter: 0800 123 456 789

In 3 Schritten zum Energieausweis

Ihr Energie-Berater sichtet alle Unterlagen, die zur Ermittlung des energetischen Zustands des Hauses nötig sind.

Auf Basis dieser Unterlagen erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für den eigentlichen Vor-Ort-Termin.

Jetzt werden alle Unterlagen überprüft und detailliert ergänzt. Über ein anerkanntes und zertifiziertes Programm berechnet Ihr Energie-Berater alle Daten und erhält so Kenntnis über den energetischen Zustand des Hauses.

3 Schritte 

  • Unterlagencheck
  • Kostenanalyse
  • Zertifizierung

Ihr Vorteil mit uns:

  • Wir übernehmen die Kosten der Erstellung des Energieausweis bei Erteilung eines Alleinauftrags!

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energie-Berater kann sich grundsätzlich jeder nennen. Die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Lassen Sie sich also im Einzelfall auf jeden Fall vorab sein Zertifikat zeigen. Denn: Nur die Energieausweise der zertifizierten Berater sind rechtlich gültig und verbindlich. Zertifiziert bedeutet: Diese Berater haben von offiziellen Stellen, bei uns zum Beispiel von der Handwerkskammer, eine fundierte, mehrmonatige Ausbildung erhalten. Gut zu wissen: Ein seriöser Energie-Berater verfügt über eine Berufshaftpflicht. Denn im Falle eines Rechtsstreits haftet er selbst für die im Energieausweis gemachten Angaben.

Die Energieberater der Handwerkskammer dürfen keine KfW-Mittel verteilen. Daher ist die einzig sinnvolle Zertifikation vom Bundesamt für Wirtschaft und Auffuhrkontrolle (BAFA). Die Berufshaftpflicht ist kein Vorteil für den Kunden. Staatliche Fördermittel und staatliche Kontrolle schon.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises schwanken voraussichtlich zwischen 150 und 800 Euro – je nach Größe des Hauses und den Unterlagen, die dafür vorhanden sind. Die Preise für die Ausstellung sind bis jetzt von offizieller Seite nicht festgelegt und werden deshalb vom Markt bestimmt. Unsere Experten erwarten, dass sich einige Monate nach der Einführung eine Art „Richtwert“ einpendeln wird. In der Zwischenzeit setzt der Immobilien Store Alexandra Gröber auf die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die bereits seit mehreren Jahren unser Vertrauen gewinnen konnten.

Die EnEV sagt: Alle Gebäude Baujahr 1977 und älter mit ein bis vier Wohneinheiten müssen den Energieausweis nach Bedarf machen. Alle anderen nach Verbrauch. Nur wenn keine Verbrauchswerte vorliegen, kann der Energieausweis nach Bedarf erstellt werden.

Bei Beauftragung zum Alleinauftrag übernehmen wir die Kosten zur Energieausweiserstellung für Sie!