Bei Immobilien, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht als Anlageimmobilie genutzt werden, sondern für die Selbstnutzung bestimmt sind, wird der Verkehrswert aus dem Sachwertverfahren abgeleitet. Dies sind in erster Linie Einfamilienhäuser. Bei der Sachwertermittlung wird in einem ersten Schritt der so genannte Gebäudezeitwert des oder der Objekte eines Grundstücks ermittelt. Hierbei werden die Herstellungskosten des Gebäudes mit denen der Außenanlagen summiert und anschließend die Alterswertminderung abgezogen.
Vergleichswertverfahren