Eine gebündelte Besichtigung
In der Regel findet zunächst eine offene Besichtigung statt, bei der sich potentielle Bieter ein umfangreiches Bild von der Immobilie machen können. Unsere Vertriebsmitarbeiter beantworten dabei vor Ort alle offenen Fragen. Es hat den Vorteil, dass an nur einem Termin für viele Interessenten gebündelt eine „Open-House-Besichtigung“ stattfindet. Dies fördert den Wettbewerbsgedanken, steigert die Attraktivität der Immobilie und beschleunigt die gesamte Verkaufsabwicklung
Hohe Zeitersparnis und optimaler Verkaufspreis
Für einen Verkauf im Bieterverfahren sprechen die folgenden Hauptfaktoren: das Erzielen eines optimalen Verkaufspreises und die Zeitersparnis.
Mindestgebot
Für Eigentümer und Kaufinteressenten bietet das Bieterverfahren somit zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich ähnelt das Bieterverfahren einer Auktion. Jedoch gibt es hierbei einen entscheidenden Unterschied. Bei einer Auktion ist ein Gebot abschließend bindend und die Immobilie wird an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum, wie zum Beispiel die Vorgabe eines Mindestgebotes, vor. Für Eigentümer und Kaufinteressenten bietet das Bieterverfahren somit zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich ähnelt das Bieterverfahren einer Auktion. Jedoch gibt es hierbei einen entscheidenden Unterschied. Bei einer Auktion ist ein Gebot abschließend bindend und die Immobilie wird an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum, wie zum Beispiel die Vorgabe eines Mindestgebotes, vor.
Entscheidungsfreiheit
Am Ende erhält der Eigentümer jegliche Gebote der Interessenten und darf sich für ein Angebot entscheiden oder weiterverhandeln. Das heißt, der Verkäufer kann das höchste Angebot annehmen, muss es aber nicht.
Getrennte Besichtigungen
Den Kaufinteressenten werden im Vorfeld alle Informationen zugesand. Sollte ein Besichtigungsinteresse bestehen, finden diese meist einzeln statt. Ein zusammentreffen der Kaufinteressenten, oder gar eine Wettbewerbsatmosphäre kommt nicht zustande.
Hohe Zeitersparnis und schnelle Abwicklung
Bei einem Verkauf im Gebotsverfahren sparen Sie viel Zeit und können auf eine schnelle Abwicklung setzen
Keine Verkaufspflicht
Der Verkaufspreis, der erreicht werden muss um zu verkaufen, wird vorher intern festgelegt. Sollte die Verkaufssumme nicht erreicht werden, müssen Sie als Verkäufer NICHT verkaufen.
Feste Gebote
Jeder Kaufinteressant kann nur ein Gebot abgeben. Ein gegenseitiges “Hochbieten” ist nicht Möglich.
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