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Bieter- oder Gebotsverfahren

Das Bieterverfahren

Eine gebündelte Besichtigung

In der Regel findet zunächst eine offene Besichtigung statt, bei der sich potentielle Bieter ein umfangreiches Bild von der Immobilie machen können. Unsere Vertriebsmitarbeiter beantworten dabei vor Ort alle offenen Fragen. Es hat den Vorteil, dass an nur einem Termin für viele Interessenten gebündelt eine „Open-House-Besichtigung“ stattfindet. Dies fördert den Wettbewerbsgedanken, steigert die Attraktivität der Immobilie und beschleunigt die gesamte Verkaufsabwicklung

Hohe Zeitersparnis und optimaler Verkaufspreis

Für einen Verkauf im Bieterverfahren sprechen die folgenden Hauptfaktoren: das Erzielen eines optimalen Verkaufspreises und die Zeitersparnis.

Mindestgebot

Für Eigentümer und Kaufinteressenten bietet das Bieterverfahren somit zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich ähnelt das Bieterverfahren einer Auktion. Jedoch gibt es hierbei einen entscheidenden Unterschied. Bei einer Auktion ist ein Gebot abschließend bindend und die Immobilie wird an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum, wie zum Beispiel die Vorgabe eines Mindestgebotes, vor. Für Eigentümer und Kaufinteressenten bietet das Bieterverfahren somit zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich ähnelt das Bieterverfahren einer Auktion. Jedoch gibt es hierbei einen entscheidenden Unterschied. Bei einer Auktion ist ein Gebot abschließend bindend und die Immobilie wird an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum, wie zum Beispiel die Vorgabe eines Mindestgebotes, vor.

Entscheidungsfreiheit

Am Ende erhält der Eigentümer jegliche Gebote der Interessenten und darf sich für ein Angebot entscheiden oder weiterverhandeln. Das heißt, der Verkäufer kann das höchste Angebot annehmen, muss es aber nicht.

Das Gebotsverfahren

Getrennte Besichtigungen

Den Kaufinteressenten werden im Vorfeld alle Informationen zugesand. Sollte ein Besichtigungsinteresse bestehen, finden diese meist einzeln statt. Ein zusammentreffen der Kaufinteressenten, oder gar eine Wettbewerbsatmosphäre kommt nicht zustande.

Hohe Zeitersparnis und schnelle Abwicklung

Bei einem Verkauf im Gebotsverfahren sparen Sie viel Zeit und können auf eine schnelle Abwicklung setzen

Keine Verkaufspflicht

Der Verkaufspreis, der erreicht werden muss um zu verkaufen, wird vorher intern festgelegt. Sollte die Verkaufssumme nicht erreicht werden, müssen Sie als Verkäufer NICHT verkaufen.

Feste Gebote

Jeder Kaufinteressant kann nur ein Gebot abgeben. Ein gegenseitiges “Hochbieten” ist nicht Möglich.

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